Altholz - A1
- Container Anlieferung, Abholung und Entsorgung
- Container steht 30 Tage mietfrei
- ab 31. Stelltag zzgl. Miete pro Monat
Es gelten unsere Hinweise zur Abfallbeschreibung und Auftragsabwicklung
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Produktinformationen "Altholz - A1"
Altholz A1 entsorgen – sortenrein, umweltfreundlich & bequem
Unbehandeltes Holz nachhaltig recyceln
Du möchtest rein unbehandeltes Altholz entsorgen? Mit unserem Containerdienst für Altholz A1 wird die Entsorgung einfach, sicher und ökologisch sinnvoll. Altholz der Kategorie A1 umfasst ausschließlich naturbelassenes Holz, das nur mechanisch bearbeitet wurde – frei von Lacken, Leimen oder chemischen Beschichtungen.
Unbehandeltes Altholz A1 – die sauberste Holzfraktion entsorgen
A1-Holz stammt meist aus Abrissarbeiten, Sanierungen oder Bauprojekten und ist völlig unbehandelt.
Typische Beispiele sind:
- Alte Dachsparren ohne Anstrich
- Unlackierte Bretter oder Balken
- Naturholzreste aus Bauprojekten
Warum eine getrennte Entsorgung von A1-Holz wichtig ist
Unbehandeltes Holz lässt sich besonders effizient recyceln, da es keine chemischen Rückstände enthält. Es wird häufig in der Holzwerkstoffindustrie wiederverwendet oder als Energiequelle genutzt. Eine sortenreine Trennung ist daher nicht nur gesetzlich sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll.
Was darf in den A1-Altholz-Container?
✅ Naturbelassenes, rein mechanisch bearbeitetes Holz
✅ Morsches Holz ohne Anstrich
✅ Unlackierte Bretter, Paletten, Holzverpackungen
Was darf NICHT hinein?
❌ Lackiertes, gestrichenes oder verleimtes Holz (A2–A4)
❌ Gartenholz (z. B. Wurzeln, Stubben)
❌ Holz mit Witterungsschutz oder Beschichtung
Container mieten – schnell, günstig und mit voller Kostentransparenz
Wähle einfach online die passende Containergröße. Unsere Preise beinhalten:
- Lieferung & Aufstellung des Containers
- Abholung nach Befüllung
- Umweltgerechte Entsorgung des Altholzes
Noch Fragen?
Unser Kundenservice berät dich gern persönlich zu Fraktionen, Containertypen und Entsorgungshinweisen.
Was darf rein?
naturbelassenes, rein mechanisch bearbeitetes Holz | |
morsches Holz ohne Anstrich | |
unlackierte Bretter und Holzverpackungen | |
Verschnitt, Abschnitte und Späne von naturbelassenem Vollholz | |
Paletten aus Vollholz (zum Beispiel Europaletten) | |
Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten | |
Kabeltrommeln aus Vollholz | |
naturbelassenes Vollholz von Baustellen | |
Vollholzmöbel |
Was darf nicht rein?
lackiertes, gebeiztes, geputztes Holz (A2-A4) | |
Innentüren | |
Schalhölzer | |
Paletten mit Verbundmaterial | |
Stammholz und Stubben | |
Busch- & Gartenabfälle | |
gefährliche Abfälle (z. B. Dämmmaterial) | |
sonstige Fremdstoffe |
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei dir nicht möglich sein, müssten wir dir die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei dir vor Ort müssten wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst du bei deiner zuständigen Gemeinde.
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und dir die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Richtiges Befüllen des Containers
Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überfüllung fallen andernfalls je Tonne Mehrkosten von 111,27 € (93,50 € netto) an.
Behälter | Max. Gewicht in t |
3 | 0,9 |
5 | 1,5 |
6 | 1,8 |
7 | 2,1 |
8 | 2,4 |
10 | 3,0 |
12 | 3,6 |
15 | 4,5 |
18 | 5,4 |
20 | 6,0 |
23 | 6,8 |
25 | 7,4 |
30 | 8,9 |
34 | 10,1 |
36 | 10,7 |
40 | 11,9 |