Bauschutt - verunreinigt

  • Container Anlieferung, Abholung und Entsorgung
  • Container steht 30 Tage mietfrei
  • ab 31. Stelltag zzgl. Miete pro Monat

Es gelten unsere Hinweise zur Abfallbeschreibung und Auftragsabwicklung

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Verunreinigten Bauschutt entsorgen – rechtssicher & professionell

Wenn mineralischer Bauschutt nicht mehr sauber ist

Bei vielen Bau- und Abrissarbeiten fällt mineralischer Bauschutt an, der durch Fremdstoffe wie Gips, Holz oder Kunststoffe verunreinigt ist. Dieser sogenannte verunreinigte Bauschutt darf nicht mit reinem Bauschutt entsorgt werden – dafür bieten wir dir den passenden Container.

Was zählt als verunreinigter Bauschutt?

Verunreinigter Bauschutt besteht überwiegend aus mineralischen Stoffen wie Ziegel, Beton oder Keramik – allerdings mit einem gewissen Anteil an Störstoffen. Häufig enthalten:
  • Reste von Holz, Gips oder Kunststoffen
  • Tapetenreste oder Mörtelanhaftungen
  • Kabelstücke oder Dämmmaterial

Diese Materialien erfordern eine getrennte Behandlung und Sortierung, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Was darf in den Container für verunreinigten Bauschutt?

✅ Ziegel, Beton, Fliesen mit Anhaftungen
✅ Mineralischer Bauschutt mit geringen Fremdanteilen
✅ Keramik, Mörtel, Putzreste

Was darf NICHT hinein?

❌ Reiner Bauschutt (bitte separat entsorgen)
❌ Asbest, Farben, Öle
❌ Holz, Gips oder Kunststoff in großen Mengen
❌ Sonderabfälle

Sicher und bequem entsorgen – mit Container zum Festpreis

Bestelle deinen Container online – wir kümmern uns um den Rest. Lieferung, Abholung und die umweltgerechte Entsorgung sind im Preis enthalten. So bist du auf der sicheren Seite.

Fragen zur Abfallklassifizierung?

Unser Kundenservice berät dich gern persönlich.
Was darf rein?
Ziegelsteine
Dachpfannen
Beton
Steine
Bimsbeton
Natursteinplatten
Fliesen und Kacheln
Keramik, Porzellan, WaschbeckenMörtel, PutzresteTapetenreste
Keramik, Porzellan, Waschbecken
Mörtel, Putzreste
Tapetenreste
Geringe Mengen an Fremdstoffen (z. B. Holz, Folien, Kabel, Rohre, Glasreste, Pappe)
Was darf nicht rein?
Reiner Bauschutt (separat zu entsorgen)
Asbest, Farben, Öle
Holz, Gips oder Kunststoff in großen Mengen
Sonderabfälle

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 to sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei Dir nicht möglich sein, müssen wir Dir die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Dir vor Ort müssen wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst Du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde. 
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssen wir den Container wieder mitnehmen und Dir die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du oben in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überfüllung fallen andernfalls je Tonne Mehrkosten von 85,09 € (71,50 € netto) an.

BehälterMax. Gewicht in t
33,3
55,5
66,6
77,7
88,8
1011,1
1213,2
1516,5
1819,8
Produktinformationen "Bauschutt - verunreinigt"

Verunreinigten Bauschutt entsorgen – rechtssicher & professionell

Wenn mineralischer Bauschutt nicht mehr sauber ist

Bei vielen Bau- und Abrissarbeiten fällt mineralischer Bauschutt an, der durch Fremdstoffe wie Gips, Holz oder Kunststoffe verunreinigt ist. Dieser sogenannte verunreinigte Bauschutt darf nicht mit reinem Bauschutt entsorgt werden – dafür bieten wir dir den passenden Container.

Was zählt als verunreinigter Bauschutt?

Verunreinigter Bauschutt besteht überwiegend aus mineralischen Stoffen wie Ziegel, Beton oder Keramik – allerdings mit einem gewissen Anteil an Störstoffen. Häufig enthalten:
  • Reste von Holz, Gips oder Kunststoffen
  • Tapetenreste oder Mörtelanhaftungen
  • Kabelstücke oder Dämmmaterial

Diese Materialien erfordern eine getrennte Behandlung und Sortierung, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Was darf in den Container für verunreinigten Bauschutt?

✅ Ziegel, Beton, Fliesen mit Anhaftungen
✅ Mineralischer Bauschutt mit geringen Fremdanteilen
✅ Keramik, Mörtel, Putzreste

Was darf NICHT hinein?

❌ Reiner Bauschutt (bitte separat entsorgen)
❌ Asbest, Farben, Öle
❌ Holz, Gips oder Kunststoff in großen Mengen
❌ Sonderabfälle

Sicher und bequem entsorgen – mit Container zum Festpreis

Bestelle deinen Container online – wir kümmern uns um den Rest. Lieferung, Abholung und die umweltgerechte Entsorgung sind im Preis enthalten. So bist du auf der sicheren Seite.

Fragen zur Abfallklassifizierung?

Unser Kundenservice berät dich gern persönlich.
Was darf rein?
Ziegelsteine
Dachpfannen
Beton
Steine
Bimsbeton
Natursteinplatten
Fliesen und Kacheln
Keramik, Porzellan, WaschbeckenMörtel, PutzresteTapetenreste
Keramik, Porzellan, Waschbecken
Mörtel, Putzreste
Tapetenreste
Geringe Mengen an Fremdstoffen (z. B. Holz, Folien, Kabel, Rohre, Glasreste, Pappe)
Was darf nicht rein?
Reiner Bauschutt (separat zu entsorgen)
Asbest, Farben, Öle
Holz, Gips oder Kunststoff in großen Mengen
Sonderabfälle

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 to sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei Dir nicht möglich sein, müssen wir Dir die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Dir vor Ort müssen wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst Du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde. 
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssen wir den Container wieder mitnehmen und Dir die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du oben in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überfüllung fallen andernfalls je Tonne Mehrkosten von 85,09 € (71,50 € netto) an.

BehälterMax. Gewicht in t
33,3
55,5
66,6
77,7
88,8
1011,1
1213,2
1516,5
1819,8