Container für gefährliche EPS/XPS-Dämmstoffe
Container für gefährliche EPS/XPS-Dämmstoffe
- Container Anlieferung, Abholung und Entsorgung
- Container steht 30 Tage mietfrei
- ab 31. Stelltag zzgl. Miete pro Monat
Es gelten unsere Hinweise zur Abfallbeschreibung und Auftragsabwicklung
Produktinformationen "Container für gefährliche EPS/XPS-Dämmstoffe "
Gefährliche Dämmstoffe fachgerecht entsorgen – bestelle jetzt Deinen Container für gefährliche EPS/XPS-Dämmstoffe
Du möchtest gefährliche Dämmstoffe wie EPS (expandiertes Polystyrol) oder XPS (extrudiertes Polystyrol) – besser bekannt als Styropor® oder Styrodur® – entsorgen? Dann bist Du bei uns genau richtig.
Ob Sanierung, Rückbau oder Modernisierung: EPS und XPS sind weit verbreitet, können aber Schadstoffe wie HBCD (Hexabromcyclododecan) oder FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) enthalten. Solche Dämmstoffe sind POP-überwachungspflichtig (persistent organische Schadstoffe) und müssen gesetzeskonform beseitigt werden.
Wir unterstützen Dich bei der sicheren, gesetzeskonformen Entsorgung durch zertifizierte Fachbetriebe. Bestell einfach unseren Container online – wir kümmern uns um die fachgerechte Abholung und Entsorgung mit Nachweis.
Was zählt zu EPS/XPS?
EPS – expandiertes Polystyrol ist der klassische geschäumte Polystyrol-Dämmstoff. Typisch sind die sichtbaren kleinen, miteinander verschweißten Kügelchen. EPS ist meist weiß oder grau und wird z. B. für Fassaden-, Dach-, Boden- und Perimeterdämmungen verwendet.
XPS – extrudiertes Polystyrol besteht chemisch ebenfalls hauptsächlich aus Polystyrol, wird aber anders hergestellt. Es hat eine weitgehend geschlossene Zellstruktur, ist druckfester und nimmt wenig Wasser auf. Deshalb findet man XPS häufig im Perimeterbereich, unter Bodenplatten oder bei Flachdächern. Typisch ist eine relativ homogene, feinporige Struktur; die Platten können je nach Hersteller unterschiedliche Farben haben.
Warum die fachgerechte Entsorgung wichtig ist
Viele ältere Dämmstoffe, zum Beispiel EPS- oder XPS-Platten, können Schadstoffe enthalten. Dazu zählen das Flammschutzmittel HBCD oder bei älteren XPS-Platten auch FCKW als Treibmittel. HBCD ist ein langlebiger Schadstoff, der sich in der Umwelt und in Lebewesen anreichern kann.
Dämmstoffe mit einem HBCD-Gehalt ab 1.000 mg/kg gelten als POP-haltige Abfälle. Sie dürfen nicht recycelt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in einer zugelassenen Abfallverbrennungsanlage entsorgt werden. Durch die Verbrennung werden die Schadstoffe zerstört.
Unser Service stellt sicher, dass Deine Dämmstoffe korrekt erfasst, dokumentiert und einer zugelassenen Entsorgungsanlage fachgerecht zugeführt werden.
Gefährliche XPS/EPS-Entsorgung im Container leicht gemacht – einfach online bestellen
Für jedes Projekt den passenden Absetz- oder Abrollcontainer bequem online bestellen. Wir liefern ihn innerhalb von 2 Werktagen, holen ihn nach Befüllung wieder ab und übernehmen die fachgerechte Entsorgung – alles aus einer Hand.
Unsere Preise sind transparent und beinhalten alle Standardleistungen: Lieferung, Aufstellung, Abholung und Entsorgung.
Wir beraten Dich gerne
Bei Fragen zur Rücknahme kontaktiere uns gerne per:
- 📞 Telefon: 0800 589 5437
- 📧 E-Mail: shop@easy-recycle.de
- 💻 Oder nutze unser Kontaktformular
| XPS-Dämmplatten mit HBCD | |
| Ältere XPS-Platten, die FCKW als Treibmittel enthalten können | |
| Verschnitt, Bruchstücke und Ausbaureste dieser Dämmstoffe | |
| Auch leicht verunreinigte Dämmplatten, zum Beispiel mit geringen Anhaftungen von Kleber oder Putz | |
| Dämmstoffe aus dem Rückbau, bei denen HBCD nicht ausgeschlossen werden kann |
| HBCD-freie EPS- oder XPS-Dämmstoffe, die für das Recycling vorgesehen sind | |
| Andere Dämmstoffe, z. B. Mineralwolle, PUR/PIR-Schaum, Schaumglas oder Holzfaser | |
| Starke Anhaftungen von Bitumen, Teer, Putz, Beton oder Erde | |
| Bauschutt wie Ziegel, Beton, Gipskarton oder Fliesen | |
| Verpackungsfolien, Säcke, Papier, Holz, Metalle oder Kunststoffe Asbesthaltige Baustoffe | |
| Elektrogeräte, Farben, Lacke, Lösemittel oder sonstige gefährliche Abfälle |
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei Dir nicht möglich sein, müssten wir Dir die Fehlfahrt ab 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Dir vor Ort müssten wir ab 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichem Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst Du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde.
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Dir die Leerfahrt ab 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf privatem Grund ist auch ohne Genehmigung möglich.
Richtiges Befüllen des Containers
Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du oben in der Infobox „Was darf rein“. Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überschreitung der Maximalgewichte stellen wir die Mehrkosten je zusätzlicher angefangener Tonne in Rechnung.
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