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Hinweise zur Auftragsabwicklung


  1. Container
  2. Big Bags und Rücknahme
  3. Abfalltonnen/Umleerbehälter

1. Container

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein. Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei Dir nicht möglich sein, müssen wir Dir die Fehlfahrt ab 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Dir vor Ort müssen wir ab 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen. 

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst Du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde oder melde Dich bei uns .  Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Dir die Leerfahrt ab 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich. 

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du oben in der Infobox "Was darf rein".  Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein.
Bei einer Überschreitung des Maximalgewichts erfolgt ggfs. eine individuelle Nachberechnung.
Die entsprechenden Maximalgewichte pro Abfallart findest Du auf der jeweiligen Produktseite.

2. Big Bag und Rücknahme

Bitte beachte die maximale Füllmenge von 150 kg. Ein Big Bag mit nicht sortenreiner oder nasser Befüllung sowie andere Wertstoff- oder Sammelsäcke, oder Fremdprodukte ist nicht recycelbar oder für die Verwertung geeignet. Bei unsachgemäßer Befüllung entstehen Mehrkosten in Höhe von 100 €/Big Bag. Liefergebiet: bundesweit, mit Ausnahme der deutschen Inseln.

3. Abfalltonnen/Umleerbehälter

Die Tonnen müssen an einem Standort mit ausreichend Raum für den An- und Abtransport platziert werden. Die jeweiligen Abfallbehälter sind an den vereinbarten Abholtagen zwischen 06:00 und 18:00 Uhr frei zugänglich zur Leerung bereitzustellen. Bei nicht geeigneten Zufahrtswegen und Aufstellplätzen müssen sie am Entsorgungstag frei zugänglich zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr an den nächstgelegenen, für An- und Abtransport geeigneten, rechtlich zulässigen Standort (Fahrbahnrand) gebracht werden. Die Behälter sind gegen Benutzung, Beschädigung und Entwendung durch Dritte zu sichern, pfleglich zu behandeln, von Zeit zu Zeit zu reinigen und vor vermeidbarem Verschleiß zu schützen.

Die Behälter dürfen nur bis zur Höhe des Randes (der Deckel muss sich kraftlos schließen lassen) bzw. der Markierung und nur im Rahmen des jeweils für die Behältergröße zulässigen Höchstvolumen beladen werden. Außerdem dürfen nur die auf der Produktseite angegebenen zulässigen Abfallarten in der gebuchten Tonne entsorgt werden.