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Container für Glas

Glas aus Bau- und Abbruchmaßnahmen richtig entsorgen – bestelle jetzt Deinen Container für Glas

Wenn bei Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten Glas anfällt, kannst Du bei easy recycle den passenden Container bequem online bestellen.

Der Container ist für sortenrein erfasste Glasabfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere Flach- und Baugläser wie Fenster- und Türglas, Glasscheiben oder vergleichbare Glasabfälle aus dem Gebäudebereich.

Das Glas sollte möglichst frei von Fremdstoffen und größeren Anhaftungen sein. Fensterrahmen, Beschläge, Holz, Kunststoff, Mauerwerk und andere Baustoffe gehören grundsätzlich nicht in den Glascontainer.

Was zählt zu Glas?

Glas gehört zur Gruppe der Bau- und Abbruchabfälle. Typische Materialien sind beispielsweise Flachglas und Bauglas, die bei Sanierungs-, Rückbau- oder Abbrucharbeiten anfallen.

Dazu können, abhängig von Beschaffenheit und den Annahmekriterien der jeweiligen Anlage, beispielsweise Fensterglas, Floatglas, Isolierglas, Verbundglas, Sicherheitsglas, Drahtglas oder Spiegelglas gehören.

Entscheidend ist, dass das Material dem Abfallschlüssel AVV 17 02 02 zugeordnet werden kann und keine gefährlichen Verunreinigungen oder unzulässigen Fremdstoffe enthält.

Wichtiger Hinweis zu verunreinigtem und älterem Bauglas

Glas, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist, darf nicht als gewöhnliches Glas unter AVV 17 02 02 entsorgt werden.

Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei älteren Bauteilen, speziellen Isolierverglasungen oder Glas mit unbekannten Beschichtungen, Dichtstoffen oder sonstigen Anhaftungen erforderlich. Auch PCB-haltige Bauteile oder andere schadstoffbelastete Materialien benötigen einen gesonderten Entsorgungsweg.

Wenn Herkunft oder Zusammensetzung des Glases nicht eindeutig bekannt sind, empfehlen wir deshalb eine vorherige Abstimmung mit unserem Kundenservice.

Glas im Container entsorgen – einfach online bestellen

Wähle für Dein Projekt den passenden Absetz- oder Abrollcontainer und bestelle ihn bequem über unseren Online-Shop.

Wir übernehmen die Anlieferung des Containers, die spätere Abholung und die Übergabe des korrekt deklarierten Materials an den vorgesehenen Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsweg.

Wir beraten Dich gerne

Du bist Dir nicht sicher, ob Dein Glas unter AVV 17 02 02 fällt oder ob eine bestimmte Glasart angenommen werden kann? Kontaktiere uns gerne vor der Bestellung:

Was darf rein?
Fensterglas und Glasscheiben ohne Rahmen
Flach- und Floatglas
Glasscheiben & Glasplatten
Glasbruch und Scherben aus dem Baubereich
Isolier-, Verbund-, Sicherheits- und Drahtgals, sofern dafür zugelassen
Was darf nicht rein?
Keramik, Porzellan, Steingut 
Fenster- und Türrahmen
Kochfelder, Ofen- oder Kaminscheiben
Lampen und Leuchtmittel 
Glaswolle oder Dämmwolle
Spiegel mit Rückseitenbeschichtung aus Metall oder Folie
Chemisch verunreinigtes oder beschichtetes Glas

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei dir nicht möglich sein, müssten wir dir die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei dir vor Ort müssten wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst du bei deiner zuständigen Gemeinde.
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und dir die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überfüllung fallen andernfalls je Tonne Mehrkosten an. 

Produktinformationen "Container für Glas"

Glas aus Bau- und Abbruchmaßnahmen richtig entsorgen – bestelle jetzt Deinen Container für Glas

Wenn bei Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten Glas anfällt, kannst Du bei easy recycle den passenden Container bequem online bestellen.

Der Container ist für sortenrein erfasste Glasabfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere Flach- und Baugläser wie Fenster- und Türglas, Glasscheiben oder vergleichbare Glasabfälle aus dem Gebäudebereich.

Das Glas sollte möglichst frei von Fremdstoffen und größeren Anhaftungen sein. Fensterrahmen, Beschläge, Holz, Kunststoff, Mauerwerk und andere Baustoffe gehören grundsätzlich nicht in den Glascontainer.

Was zählt zu Glas?

Glas gehört zur Gruppe der Bau- und Abbruchabfälle. Typische Materialien sind beispielsweise Flachglas und Bauglas, die bei Sanierungs-, Rückbau- oder Abbrucharbeiten anfallen.

Dazu können, abhängig von Beschaffenheit und den Annahmekriterien der jeweiligen Anlage, beispielsweise Fensterglas, Floatglas, Isolierglas, Verbundglas, Sicherheitsglas, Drahtglas oder Spiegelglas gehören.

Entscheidend ist, dass das Material dem Abfallschlüssel AVV 17 02 02 zugeordnet werden kann und keine gefährlichen Verunreinigungen oder unzulässigen Fremdstoffe enthält.

Wichtiger Hinweis zu verunreinigtem und älterem Bauglas

Glas, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist, darf nicht als gewöhnliches Glas unter AVV 17 02 02 entsorgt werden.

Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei älteren Bauteilen, speziellen Isolierverglasungen oder Glas mit unbekannten Beschichtungen, Dichtstoffen oder sonstigen Anhaftungen erforderlich. Auch PCB-haltige Bauteile oder andere schadstoffbelastete Materialien benötigen einen gesonderten Entsorgungsweg.

Wenn Herkunft oder Zusammensetzung des Glases nicht eindeutig bekannt sind, empfehlen wir deshalb eine vorherige Abstimmung mit unserem Kundenservice.

Glas im Container entsorgen – einfach online bestellen

Wähle für Dein Projekt den passenden Absetz- oder Abrollcontainer und bestelle ihn bequem über unseren Online-Shop.

Wir übernehmen die Anlieferung des Containers, die spätere Abholung und die Übergabe des korrekt deklarierten Materials an den vorgesehenen Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsweg.

Wir beraten Dich gerne

Du bist Dir nicht sicher, ob Dein Glas unter AVV 17 02 02 fällt oder ob eine bestimmte Glasart angenommen werden kann? Kontaktiere uns gerne vor der Bestellung:

Was darf rein?
Fensterglas und Glasscheiben ohne Rahmen
Flach- und Floatglas
Glasscheiben & Glasplatten
Glasbruch und Scherben aus dem Baubereich
Isolier-, Verbund-, Sicherheits- und Drahtgals, sofern dafür zugelassen
Was darf nicht rein?
Keramik, Porzellan, Steingut 
Fenster- und Türrahmen
Kochfelder, Ofen- oder Kaminscheiben
Lampen und Leuchtmittel 
Glaswolle oder Dämmwolle
Spiegel mit Rückseitenbeschichtung aus Metall oder Folie
Chemisch verunreinigtes oder beschichtetes Glas

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachte, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtige, dass das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Bitte beachte: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei dir nicht möglich sein, müssten wir dir die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei dir vor Ort müssten wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst du bei deiner zuständigen Gemeinde.
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und dir die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein. Bei Überfüllung fallen andernfalls je Tonne Mehrkosten an. 

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