Mülltonne für Gewerbe-Restabfall (AzV)
- Abfalltonne mieten inkl. Anlieferung, Leerung und Entsorgung
- Tonne: Zyklische Leerung* (1x wöchentlich, 2x wöchentlich, 14-tägig, monatlich)
- *zzgl. Miete pro Monat
Es gelten unsere Hinweise zur Abfallbeschreibung und Auftragsabwicklung
Mülltonne für Gewerbe-Restabfall (AzV) bestellen – einfache Komplettlösung für Betriebe
Unsere Verwertungslösung für nicht vorsortierte Gewerbe- und Industrieabfälle bietet Dir eine nachhaltige und komfortable Möglichkeit, Gewerbe-Restabfall (AzV) zu entsorgen. Ob Pappe, Kunststoff, Folie oder Holz, wir stellen den passenden Wertstoffbehälter bereit. Diese Wertstoffe gelangen in moderne Sortieranlagen, wo sie fachgerecht getrennt und anschließend stofflich oder energetisch verwertet werden.
Flexible Behältersysteme – passend für Deinen Bedarf
Für die Entsorgung Deiner Gewerbeabfälle bestellst Du bei uns einfach die passende Tonne.
Wenn Du regelmäßig Abfälle entsorgen musst, sind unsere Abfalltonnen die richtige Wahl. Sie bleiben dauerhaft bei Dir vor Ort und werden nach Deinem Wunschzyklus – 2x pro Woche, wöchentlich, 14-tägig oder monatlich – geleert. Die Abrechnung erfolgt transparent mit monatlicher Miete und den jeweiligen Entsorgungskosten.
So findest Du für jede Situation die passende Lösung.
Wir beraten Dich gerne
Du hast Fragen zum Produkt Gewerbe-Restabfall (AzV) oder zu unseren anderen Entsorgungsservices? Unser Kundenservice hilft Dir gerne weiter!
Du erreichst uns telefonisch unter der 0800 589 5437, per Mail an shop@easy-recycle.de oder nutze unser Kontaktformular.
| Kunststoffe (z. B. Spielzeuge, Plastikschüsseln und -eimer) | |
| Metalle (z. B. Töpfe, Pfannen, Besteck, Werkzeuge und Schrauben) | |
| Holz (unbehandelt) | |
| Folien | |
| Verpackungen | |
| Styropor |
| Organische Abfälle | |
| Medizinische Abfälle | |
| Mineralische Abfälle | |
| Bauschutt | |
| Bioabfälle | |
| Hygieneartikel | |
| Glas | |
| Grünabfälle | |
| Speisereste |
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigst Du eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhältst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde.
Bitte beachte: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Deine Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Dir die Leerfahrt ab 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Richtiges Befüllen des Containers
Der Container darf nur bis zur Ladekante / Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, findest Du oben in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achte bitte auf eine korrekte Befüllung und halte die entsprechenden Maximalgewichte ein.
1. Was zählt zum Gewerbe-Restabfall (AzV)?
Zum Gewerbe-Restabfall (AzV) zählen nicht verwertbare Abfälle aus Betrieben, wie verschmutzte Verpackungen, Kehricht, Hygieneabfälle, kaputte Arbeitsmaterialien sowie nicht recycelbare Kunststoffe und Verbundstoffe.
2. Worin unterscheidet sich Gewerbe-Restabfall vom Hausmüll?
Gewerbe-Restabfall entsteht in Betrieben, Werkstätten oder Büros, während Hausmüll in privaten Haushalten entsteht. In der Zusammensetzung sind sich beide Abfallarten oft ähnlich, jedoch unterliegt Gewerbe-Restabfall anderen rechtlichen Vorgaben und Entsorgungsverträgen. Außerdem gelten für Betriebe strengere Pflichten zur Abfalltrennung und Dokumentation als für private Haushalte.
3. Muss Gewerbe-Restabfall getrennt gesammelt werden?
Ja, Gewerbe-Restabfall muss getrennt gesammelt werden. Betriebe sind verpflichtet, verwertbare Abfälle wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Bioabfälle separat zu erfassen. Erst die nicht verwertbaren Abfälle dürfen als Gewerbe-Restabfall entsorgt werden.
4. Wie wird Gewerbe-Restabfall richtig entsorgt?
Für die Entsorgung von Gewerbe-Restabfall kann bei uns ein passender Umleerbehälter bestellt und regelmäßig im gewünschten Turnus geleert werden. Der Gewerbe-Restabfall wird darin gesammelt und anschließend abgeholt. Voraussetzung ist, dass alle verwertbaren Abfälle zuvor getrennt wurden und sich keine gefährlichen Stoffe im Restabfall befinden.
5. Wie oft kann Gewerbe-Restabfall abgeholt werden?
Bei der Bestellabwicklung kannst du den Abholrhythmus ganz flexibel an deinen Bedarf anpassen. Zur Auswahl stehen eine Leerung alle 14 Tage, 1x pro Monat, 1x pro Woche oder bei höherem Abfallaufkommen sogar 2x pro Woche. So stellst du sicher, dass dein Gewerbe-Restabfall zuverlässig und bedarfsgerecht entsorgt wird.
6. Welche Abfälle gehören nicht in den Gewerbe-Restabfall?
In den Gewerbe-Restabfall gehören keine verwertbaren oder gefährlichen Abfälle. Dazu zählen insbesondere Papier und Karton, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfälle sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Ebenfalls ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe wie Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Batterien oder Öle. Diese Abfälle müssen getrennt gesammelt und über dafür vorgesehene Entsorgungswege entsorgt werden.